§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Leiternzentrale.de ist die Online- Präsenz der Firma Monn & Söhne GmbH & Co. KG, Monn & Söhne GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Monn Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin Frau Renate Hug, Geisenhausnerstr. 16a, 81379 München , Telefon 089/ 783645, Telefax 089/ 789269, E-Mail info@leiternzentrale.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München HRA 94 359, UStIdNr. DE268089325.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende die Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltslos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen mit den Kunden, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 I BGB, auch für alle künftigen Geschäfte mit diesen Kunden. Für Verbraucher, § 13 BGB, gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher“.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen – Datenschutz
1. Die in Katalogen, Broschüren, Werbung oder ähnlichem aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an Kunden, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Stellt die Bestellung ein Angebot gem. § 145 BGB dar, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. Die Zustellung der Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail. Bei Bestellungen vor Ort oder im Direktvertrieb erfolgt die Auftragsbestätigung in Papierform. Die Bestellung des Kunden werden bei uns gespeichert. Der Kunde erklärt sich im Sinne von § 33 BDSG mit Unterzeichnung der Bestellung hiermit einverstanden.
Wir verwenden die gespeicherten, persönliche Daten der Kunden lediglich zur Abwicklung der Aufträge, eventuellen Reklamationen oder ähnlichem, was in direktem Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Bearbeitung steht. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir außer zur Bearbeitung des Auftrags für Informationsschreiben zur Kundenpflege, sowie wenn vom Kunden gewünscht, zur Zusendung des eigenen Newsletters. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zu Durchführung des Auftrags unabdingbar. In solchen Fällen beschränkt sich die Weitergabe auf das notwendige Minimum. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. In diesem Fall trägt der Kunde das Risiko von eventuellen Verzögerungen oder das ganze oder teilweise unmöglich werden der Durchführung des Auftrages selbst.
3. Wir behalten uns vor, alle Lieferungen und Leistungen gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, Internet oder sonstigen Veröffentlichungen gemachten Angaben zu ändern. Dies gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte, die Verwendbarkeit und Leistungsdaten (z. B. für den Fall eines Modellwechsels). Hiervon werden zugesicherte Eigenschaften nicht berührt. Angaben in Prospekten entsprechen allgemeinem Produktbeschreibungen und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Wir behalten uns an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu tragen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Es bleibt uns frei, ohne ausdrückliche Weisung des Kunden, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kauf- oder Leihsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von und zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Im übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede volle Ende der Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
10. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung/ Verjährung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Gemäß § 439 III BGB sind wir berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 II und III BGB zu verweigern.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unter der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den § § 478,479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Rechtsverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit in die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegen den Kunden zustehenden offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrige Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4. Sofern zwischen uns und dem Kunden ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, ist der Kunde berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; dies gilt nicht, sofern es sich um einen Leih- oder Mietvertrag handelt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) und seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlöse nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geriet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichsoder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die der zugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Wache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsenen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Rückgabe für Unternehmer
Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, steht kein Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht zu, soweit sich ein solches Recht nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten insbesondere gewerbliche Kunden, Freiberufler oder Personen, welche die bestellte Ware zu beruflichen Zwecken nutzen. Die Vermutung der gewerblichen oder beruflichen Nutzung beziehungsweise der
Existenz eines Gewerbebetriebes seitens des Kunden liegt bereits dann vor, wenn die Adressdaten oder die E-Mail-Adresse des Kunden auf eine gewerbliche oder freiberufliche Aktivität schließen lassen und der Kunde selbst nicht anderweitiges nachgewiesen hat.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.